Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben. Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.

2. Preise
Diese verstehen sich ohne MWST und ohne Verpackung. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise allfälligen Veränderungen auf dem Rohmaterialmarkt jederzeit anzupassen. Extra-Anfertigungen werden nach Aufwand berechnet und können nicht zurückgenommen werden.

3. Zahlung
Bei Überschreitung von Zahlungsterminen wird ab Fälligkeit der Forderung ein Verzugszins von 7% belastet. Schadenersatz wegen Nichterfüllung sowie das Recht des Rücktritts vom Vertrag behalten wir uns vor.

4. Kreditwürdigkeit
Alle Aufträge werden unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Kunden angenommen. Erweist sich diese Voraussetzung als unzutreffend, so behalten wir uns vor, hinreichende Sicherheit, notfalls Leistung Zug um Zug gegen Barzahlung aller Ausstände zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

6. Lieferfristen und Termine
Die angegebenen Liefertermine gelten ab Werk. Sie sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.

7. Versand
Der Transport der Ware erfolgt auf Risiko und Gefahr des Käufers. Beschädigungen und Verluste während des Transportes per Bahn oder Post sind bei Entgegennahme der Ware vom Empfänger durch die Bahn oder Post feststellen zu lassen.

Transportmehrkosten (u.a. LSVA und Diesel-Treibstoff 3% auf Nettowarenwert mit einem Mindestbetrag von Fr. 67.-- limitiert auf Maximum Fr. 245.-- (Ausnahme Ausland).
Diese Kostenberechnung gilt für alle Bereiche und Fahrzeugtypen, sämtliche Werte exkl. Mehrwertsteuer.

8. Verpackung
Verpackungen werden zu unseren Selbstkosten verrechnet.

9. Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware sofort nach Erhalt mit aller Sorgfalt bezüglich Menge, Dimension und Qualität zu prüfen und spätestens innert acht Tagen, eintreffend bei uns, alle Mängel zu rügen.

10. Gewährleistungsgarantie
Gemäss der Vereinbarung zwischen dem SSIV und der Strub + Blaser AG, Busswil. Allfällige Mängel sind innert 8 Tagen nach Empfang der Lieferung durch den Käufer bekanntzugeben.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Busswil. Gerichtsstand ist ausschliesslich der Sitz der Strub + Blaser AG in Aarberg.

Busswil, 1. Januar 2023